Erster Entwurf des EU-Lieferkettengesetz vorgestellt

Endlich hat die EU-Kommisson ihren Entwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz vorgestellt. Mit diesem wird ein erster Grundstein für Lieferketten mit weniger Ausbeutung und Umweltzerstörung gelegt. Das freut uns sehr!

Anders als im deutschen Lieferkettengesetz soll dieses für die gesamte Lieferkette gelten. Vom Rohstoffanbau bis zur Lieferung eines Produktes. Das ist ein wichtiger Zusatz! Außerdem ermöglicht es Geschädigten von Menschenrechtsverletzungen, Unternehmen vor Gericht zu verklagen. Das Fehlen dieses wichtigen Bestandteils wurde insbesondere am deutschen Lieferkettengesetz stark kritisiert.

Aber auch wenn der Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz um wichtige Aspekte erweitert ist, weist auch dieses Schlupflöcher auf. Ganz besonders die Regelung, dass nur langfristige Geschäftsbeziehungen von diesem Gesetz betroffen sind, ermöglicht es Unternehmen durch stetig wechselnde Geschäftsbeziehungen dieses zu umgehen.
Des Weiteren sind nach dem aktuellen Entwurf nur Unternehmen betroffen, die mehr als 500 Mitarbeitende und einen jährlichen Nettoumsatz von 150 Mio Euro haben. In den Risikosektoren Textil, Landwirtschaft und Bergbau soll das Gesetz bereits bei einer Größe von 250 Mitarbeitenden, mit einem Nettoumsatz von 40 Mio Euro gelten. Dies trifft lediglich auf weniger als 1% aller Unternehmen in der EU zu (siehe).

Um auch diese Lücken zu schließen heißt es also weiter dranbleiben und die Bundesregierung als auch die Europa-Abgeordneten dazu auffordern sich in den nächsten Wochen für eine Nachbesserung des Gesetzes stark zu machen.

Mehr zu dem Thema findet Ihr auf der Seite der Initiative Lieferkettengesetz. Auch die Christliche Initiative Romero informiert immer wieder über dem aktuellen Stand.