Lieferkettenbrief jetzt unterchreiben

Jetzt ist Zeit zum Nachbessern!

Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zum Lieferkettengesetz geeinigt! Damit werden die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen erstmals in Deutschland verbindlich geregelt. Wir berichteten bereits.
Doch unsere Freude ist getrübt: Wirtschaftsminister Altmaier hat den Gesetzesentwurf massiv abgeschwächt.
Wir finden: Ein Lieferkettengesetz muss entlang der gesamten Lieferkette präventiv wirken und die Rechte von Betroffenen stärken! Der jetzige Entwurf wird dem nicht gerecht. Aber: Noch ist das Gesetz nicht fertig. Im April wird der Bundestag über das Lieferkettengesetz beraten. Die Abgeordneten haben dann die Möglichkeit, Nachbesserungen einzufordern. Das ist unsere Chance: Schickt den Abgeordneten aus eurem Wahlkreis einen Lieferkettenbrief! Damit fordert ihr sie auf, sich für ein starkes Lieferkettengesetz einzusetzen. Denn ob wir ein wirklich starkes Lieferkettengesetz bekommen, haben deine Bundestagsabgeordneten in der Hand. Sie können sich im parlamentarischen Prozess dafür stark machen. Erinnere sie jetzt an ihre Verantwortung!

Es ist ganz einfach: https://lieferkettengesetz.de/lieferkettenbrief/ Einfach ausfüllen und abschicken.

Deshalb reicht der derzeitige Entwurf nicht aus:
Der Entwurf sieht vor vor, dass Unternehmen bei indirekten Zulieferern erst dann aktiv werden müssen, wenn es schon konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt. Viele schwere Menschenrechtsverletzungen ereignen sich am Beginn der Lieferketten, z.B. auf den Plantagen oder in den Minen. Deswegen ist es wichtig, dass Unternehmen hier präventiv handeln und Risiken analysieren – und nicht erst, wenn schon etwas passiert ist! So sieht es auch der weltweit anerkannte Standard für Lieferkettenverantwortung vor: Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Dahinter darf ein Lieferkettengesetz nicht zurückfallen! Das müssen wir den Abgeordneten deutlich machen.

Der Entwurf hat noch weitere Schwachstellen: So fehlt die zivilrechtliche Haftungsregel. Das bedeutet: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben es auch in Zukunft schwer, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzufordern. Außerdem berücksichtigt der Gesetzentwurf Umweltstandards viel zu wenig! Und: Das Gesetz soll nur für rund 2.900 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten.
Für uns und für die vielen engagierten Initiativen und Organisationen ist klar: Da muss mehr rein! In dieser Form reicht der Gesetzentwurf nicht aus. Der Bundestag muss nachbessern.